IPPC / ISPM 15
Die internationale Norm fĂ¼r PflanzenschutzmaĂŸnahmen Nr. 15 soll die Einschleppung und Verbreitung von Holzschädlingen durch Verpackungsmaterial im internationalen Handel reduzieren.
Behandeltes Massivholz
Massivholzverpackungen mit einer Holzstärke von mehr als 6 mm fallen grundsätzlich unter ISPM 15. Das Holz muss entrindet und mit einem zugelassenen Verfahren behandelt sein, zum Beispiel durch Hitzebehandlung.
Eindeutige Kennzeichnung
Die IPPC-Kennzeichnung dokumentiert die normgerechte Behandlung. Sie enthält unter anderem den Ländercode, die Registriernummer und das BehandlungskĂ¼rzel, beispielsweise HT. Die Abbildung zeigt ein Muster, keine Registriernummer unseres Betriebs.
Ihr registrierter Verpackungspartner
Als registrierter Betrieb verwendet Segieth & Sohn GmbH geeignete Holzmaterialien und berĂ¼cksichtigt die jeweiligen Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslands — fĂ¼r eine reibungslose Importabwicklung.
PPWR — Verpackungen im Kreislauf
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Einzelne Pflichten werden gestaffelt wirksam.
Im Mittelpunkt stehen Abfallvermeidung, Recyclingfähigkeit und eine Kreislaufwirtschaft fĂ¼r Verpackungen in der EU.
Als Verpackungspartner unterstĂ¼tzen wir Sie bei der Umsetzung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Lieferantenerklärung mit Angaben zu unseren Verpackungslösungen zur VerfĂ¼gung.
Segieth & Sohn GmbH
Ihr Partner fĂ¼r Industrieverpackung, Holzkisten und Zuschnitte — seit Ă¼ber 50 Jahren aus Wetter an der Ruhr. Schreiben Sie uns, um mehr zu erfahren.
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